, Vorstand

Schonzeit für Hecht und Zander 01.01. - 15.05

Liebe Mitglieder, die Schonzeit für Hecht und Zander gilt vom 01. Januar bis einschliesslich 15. Mai. In diesem Zeitraum ist das gezielte Angeln auf diese Fischarten untersagt.  Der Schutz dient der Laichzeit der Fische und ist konsequent einzuhalten.  Das Angeln mit jeglichen Raubfischködern ist während der Schonzeit verboten. (Siehe auch im Erlaubnisschein)

Liebe Mitglieder,

die Schonzeit für Hecht und Zander gilt vom 01. Januar bis einschliesslich 15. Mai. In diesem Zeitraum ist das gezielte Angeln auf diese Fischarten untersagt. 
 
Der Schutz dient der Laichzeit der Fische und ist konsequent einzuhalten. 
 
Das Angeln mit jeglichen Raubfischködern ist während der Schonzeit verboten. Siehe auch im Erlaubnisschein.
(Dropshot mit Wurm ist ein Raubfischköder)
 
 
Ab dem 16. Mai ist das Angeln auf Hecht und Zander wieder freigegeben.
 
Auch wenn es keine gesetzliche Schonzeit für Barsche gibt, appellieren wir an die Eigenverantwortung jedes Anglers.
Gerade in der Laichzeit sollte kritisch hinterfragt werden, ob es sinnvoll ist, bezieht mit Wurm auf Barsch zu angeln.
Rechtlich erlaubt heißt nicht automatisch sinnvoll oder waidgerecht.