Liebe Angelfreundin, lieber Angelfreund,

Folgende Verhaltenshinweise solltest Du beim Angeln bachten:

  • Behindere nicht den landwirtschaflichen Fahrverkehr
  • Befahre nicht mit Fahrzeugen die Wiesen (PKW, Motorrad, Mofa, Roller usw.)
  • Parke Dein Fahrzeug nicht vor Weideauffahrten
  • Schließe das Weideheck hinter Dir, wenn Du es schon öffnen musst
  • Laufe nicht im Mähgras
  • Lege Deine Angelgeräte möglichst auf einer Plastikplane o.ä. ab, damit im Gras nichts verloren geht
  • Beachte die im Erlaubnisschein und auf dieser Seite bekannt gemachten Schonzeiten und Mindestmaße 
  • Halte absolute Sauberkeit am Wasser, denn wer auf einem verschmutzen Angelplatz angetroffen wird, muss mit einer Angelsperre rechnen. Es ist dabei egal, wer den Unrat hinterlassen hat.
  • Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen
  • Maßige Fische sind waidgerecht zu töten und sofort in die Fangmeldung einzutragen. Untermaßige Fische sind unter größtmöglicher Schonung vom Haken zu lösen und zurückzusetzen. 
  • Die Benutzung von Setzkeschern ist grundsätzlich untersagt
  • Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten!
  • Die Fischereiaufseher sind Kontrollorgane des Vereins und der Gemeinde Schiffdorf. Ihrer Anordnung ist Folge zu leisten. Bei festgestellten Verstößen, Unregelmäßigkeiten oder unklaren Sachverhalten sind sie berechtigt, das Angeln zu untersagen und den Erlaubnisschein bis zur Klärung durch den Vorstand einzuziehen.

Allgemeines

  • Erlaubt sind 3 Ruten für Erwachsene. Für Jugendliche sind 2 Ruten erlaubt.
  • Es darf nur mit Ruten mit je 1 Haken geangelt werden
  • Alle Angeln müssen ständig unter Aufsicht gehalten werden
  • Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln aus dem Wasser zu nehmen
  • Unbeaufsichtigtes, im und am Wasser liegendes Angelgerät wird von den Kontrollpersonen sichergestellt
  • Der Angelplatz muss sauber verlassen werden

 

  • Gefangene Fische dürfen nur für den Eigenbedarf verwendet werden
  • Fische dürfen nicht in Setzkeschern, Eimern o.ä. gehältert werden.
  • Gefangene Fische müssen waidgerecht getötet und sinnvoll verwertet werden
  • Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten
  • Fische mit Parasiten (z.B. Bandwürmer) dürfen nicht zurückgesetzt werden
  • Jeder Fang ist am Gewässer sofort in die Fangmeldung einzutragen
  • Die jeweils geltenden Mindestmaße und Fangbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten

 

  • Uferanlagen sind zu schonen ! Weidegatter sind zu schließen !
  • Die Bestimmungen des Naturschutzrechtes, des nds. Waldgesetzes und der nds. Landschaftsordnung sind zu beachten.
  • In der Zeit vom 01.04. bis 15.07 (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde nur an der Leine mitgeführt werden
  • Den Anordnungen der Polizeiorgane sowie der Vorstandsmitglieder und der Fischereiaufseher der Vereine ist unbedingt Folge zu leisten
  • Zuwiderhandlungen werden nach den Strafbestimmungen der Satzung der Vereine geahndet
  • Während einer angesetzten Vereinsveranstaltung darf nicht in dem jeweiligen Gewässerabschnitt geangelt werden

Spadener See

  • Parken am Langenfeldweg ist verboten. Nur Be- und Entladen gestattet.
  • Parken am Parkplatz Anglerheim.
  • Angelzone: Am Langenfeldweg bis Siel - ACHTUNG: Hochspannungsleitung !
Frank Hertel
Gewässerwart